Photovoltaikanlagen: Die größten Mythen und Irrtümer

Photovoltaikanlagen und Solarstrom – Mythen und Irrtümer

Nachdem wir jetzt knapp einen Monat in unserem neuen Haus wohnen, kann ich sagen, dass es definitiv die richtige Entscheidung war, Photovoltaikanlage und Stromspeicher von Anfang an einzuplanen – und gemeinsam mit TECHMASTER zu realisieren.

An sonnigen Tagen erreichen wir eine Autarkiequote von 99 Prozent. Betrachtet man den gesamten Monat März (mit einigen verregneten Tagen), sind es immer noch 92 Prozent. Anders ausgedrückt: Unser gesamter Eigenverbrauch (inklusive Wärmepumpe für Heizen und Warmwasser sowie zentrale Lüftungsanlage, die 24/7 läuft) ist gedeckt. Den BMW i3 laden wir zu 100 Prozent mit unserem eigenen grünen Strom auf – und trotzdem ist noch genug Überschuss da, um Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Eigentlich sollte man meinen, dass sich im Zuge der Energiewende immer mehr Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage aufs Dach holen. Eigentlich sollte man meinen, dass eine Photovoltaikanlage bei einem Neubau ebenso selbstverständlich ist, wie eine Heizung. Eigentlich. Stattdessen müssen Städte wie Tübingen sogar eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten einführen – in Zeiten, in denen der Strompreis jährlich um bis zu fünf Prozent steigt und gleichzeitig Wärmepumpen (die Strom brauchen) zunehmend Gas- und Ölheizungen ersetzen. Aber warum ist das so?

Photovoltaikanlagen – Mythen und Irrtümer

Ich habe mich in den vergangenen Wochen und Monaten mit vielen Menschen über das Thema Solarenergie unterhalten – und musste dabei immer wieder feststellen, dass es insbesondere zu Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern eine schier unglaubliche Menge an Falschinformationen gibt. Kultiviert und verbreitet werden diese in erster Linie im Netz, von wo aus sie ihren Weg “nach draußen” finden.

Eine Übersicht über die größten Mythen und Irrtümer zum Thema Photovoltaik habe ich hier für euch zusammengestellt.

1. Die Feuerwehr löscht keine Häuser mit Photovoltaikanlage auf dem Dach!

Das ist tatsächlich eines meiner Highlights. Eines jener Gerüchte, das sich hartnäckig hält. Wenn man eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, lässt die Feuerwehr das Haus kontrolliert abbrennen. Die Feuerwehrleute stehen dann einfach nur vor dem Gebäude und warten, bis nur noch Asche übrig ist. Ja, genau!

Fakt ist, dass die Feuerwehr selbstverständlich auch Häuser mit Solarmodulen auf dem Dach löscht. Dazu hat der Deutsche Feuerwehr Verband bereits 2010 eine Broschüre veröffentlicht, die freizugänglich hier heruntergeladen werden kann. Die Kurzfassung: Bei einem Haus mit Photovoltaikanlage ist trotz anliegender Spannung das Löschen des Gebäudes mit Vollstrahl aus fünf Meter Abstand möglich. Mit einem Sprühstrahl kann sich die Feuerwehr sogar auf bis zu einen Meter weit nähern.

Ich persönlich kenne keinen Feuerwehrmann, der sich beim Löschen näher heranwagt – Photovoltaikanlage hin oder her.

2. Für eine Photovoltaikanlage braucht man einen Steuerberater und muss ein Gewerbe anmelden

“Der Bruder meines Schwippschwagers hat mir gesagt, dass man für eine Photovoltaikanlage einen Steuerberater braucht. Und ein Gewerbe muss man auch anmelden. Und Gewerbesteuer zahlen. Und dann holt sich das Finanzamt den ganzen Gewinn! Sogar der Eigenverbrauch muss versteuert werden! Das ist doch alles nur Geldmacherei. Das lohnt sich niemals!”

Ok, tief durchatmen. Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft und Strom einspeist, erzielt damit Einnahmen. Diese müssen versteuert werden – vergleichbar etwa mit den Mieteinnahmen aus einer Wohnung. Ebenfalls richtig ist, dass der Eigenverbrauch, also der Strom den man direkt im Haushalt verbraucht, versteuert werden muss. Im Gegenzug können allerdings auch die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben über 20 Jahre abgeschrieben werden. Und man erhält die beim Kauf gezahlte Umsatzsteuer zurück. Bei einer durchschnittlichen 10-kWp-Anlage mit Stromspeicher sind das schnell mal eben 4.000 Euro.

Um die entsprechenden Unterlagen beim Finanzamt einzureichen und die notwendige Umsatzsteuer-Voranmeldung über Elster Online abzugeben, braucht man keinen Steuerberater. Lediglich den Willen, sich etwas mit dem Thema zu beschäftigen. Entsprechende Hilfestellungen finden sich online. Wenn ihr euch einmal eingelesen habt, nimmt die Photovoltaikanlage im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung keine zehn Minuten in Anspruch.

Und die Sache mit der Gewerbeanmeldung? Je nach Größe der Photovoltaikanlage, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Diese kostet je nach Stadt (einmalig) zwischen 10 und 20 Euro und dauert ebenfalls nur ein paar Minuten. Die Grenze, ab der Gewerbesteuer gezahlt werden muss (24.500 Euro Gewinn), erreichen private Hausbesitzer mit ihrer Photovoltaikanlage indes nicht.

3. Eine Photovoltaikanlage lohnt sich nicht

Leidiges Thema. In den vergangenen Jahren sind die Preise für Photovoltaikanlagen stetig gefallen, während der Strompreis steigt und steigt. Zugleich werden immer mehr Häuser mit Wärmepumpen und Lüftungsanlagen ausgestattet. Das sind Geräte, die in erster Linie Strom benötigen, um ihrer Arbeit nachzukommen. Man muss nicht Albert Einstein sein, um sich ausrechnen zu können, dass es langfristig günstiger ist, den dafür notwendigen Strom selbst zu produzieren, anstatt teuer einzukaufen.

Dafür ist eine Anfangsinvestition notwendig, das ist richtig. Aber jeder Solarteur, der etwas auf sich hält, wird euch im Vorfeld eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Aus dieser geht unter anderem hervor:

  • wie viel Strom liefert die für euer Haus geplante Photovoltaikanlage pro Jahr? Parameter wie euer Standort, die Dachneigung- und ausrichtung sowie etwaige Verschattungen (durch Bäume oder Gauben) werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
  • wie viel des erzeugten Stroms verbraucht ihr direkt?
  • wie viel des erzeugten Stroms speist ihr ins Netz ein?
  • welche Autarkiequote ergibt sich daraus für euren Haushalt?
  • wie hoch sind die Investitionskosten für die Photovoltaikanlage im Verhältnis zur Ersparnis durch den Eigenverbrauch und den Einnahmen aus der Einspeisevergütung? Das Ganze wird über einen Zeitraum von 25 Jahren gerechnet.
  • wann hat sich die Anlage amortisiert, also wann übersteigen die Einnahmen die Ausgaben?

In der Regel amortisieren sich moderne Photovoltaikanlagen nach acht bis zwölf Jahren. Dabei gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto kürzer die Amortisationsdauer.

4. Eine Photovoltaikanlage ist nach 20 Jahren kaputt

Moderne Photovoltaikanlagen haben derzeit eine erwartete Betriebszeit von gut 30 bis 40 Jahren. Premium-Hersteller wie LG Solar geben inzwischen sogar eine 25-jährige Leistungsgarantie auf ihre Photovoltaikmodule. Am Ende des 25. Jahres müssen diese noch immer mindestens 86 Prozent der ursprünglichen Leistungsabgabe erreichen – ansonsten wäre es ein Garantiefall.

Eine heute installierte Photovoltaikanlage mit 10 kWp kommt somit in 25 Jahren (also einem Vierteljahrhundert!) noch immer auf mindestens 8,6 kWp.

5. Photovoltaik-Recycling ist teuer und aufwändig

Wenn die Luft bei der Argumentation gegen Photovoltaik eng wird, bleibt meist nur noch die “Solarmodule müssen teuer entsorgt werden”-Karte. Tja, Fakt ist allerdings, dass es in Deutschland eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt, die über das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) geregelt wird. Zuständig für die Entsorgung sind demnach die Hersteller und Importeure der Module. Sie sind verpflichtet, für ausgediente Solarmodule zumutbare Möglichkeiten zur Rückgabe zu schaffen und auf eigene Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Wer sich dafür interessiert, schaut gerne mal bei PV Cycle vorbei. Übrigens: Bei modernen, kristallinen Photovoltaikmodulen, liegt die Recyclingquote bei mehr als 90 Prozent.

Veröffentlicht von Frank Feil

Blogger aus Leidenschaft seit über 12 Jahren. Ist selbstständig und macht irgendwas mit Social Media. Liebt das Reisen und guten Gin. Baut zur Zeit ein Haus.

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
11 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Leser
4 Jahre zuvor

Interessanter Beitrag.

Wie sieht es mit den Batteriespeichern aus?
Da wird es vermutlich ja maximal 2-5 Jahre Garantie geben? Wenn überhaupt?

Wenn ich an Handys, Notebooks usw. denke sind da die Akkus ja bereits nach 2-3 Jahren intensiver Nutzung nur noch minimal gebrauchsfähig?

Hendrik
4 Jahre zuvor

Danke für den Artikel. Ich gehe davon aus, dass Du den erzeugten Strom in Batterien zur Verwendung in schattigen Momenten parkst oder gibst Du sätmliche Überkapazitäten ins Netz – und beziehst bei schlechtem Wetter und nachts entsprechend mehr?

[…] Während seines Hausbaus ist Frank zum Experten geworden und lässt uns an seinem Wissen teilhaben. Photovoltaikanlagen: Die größten Mythen und Irrtümer. […]

Rolf Schumacher
4 Jahre zuvor

Der interessanteste Punkt für mich ist, dass man den Eigenverbrauch versteuern muss. D.h. wenn ich die Sonne nutze, die auf mein Grundstück scheint, muss ich das versteuern. Aktuell wohl nur, wenn ich daraus Strom mache. Hoffentlich wird die Luft nie versteuert, die ich einatme.

Gilt das auch, wenn ich völlig auf die Einspeisung verzichte? Also lediglich den erzeugten Strom absolut lokal selbst nutze, nicht einmal zähle? Meine Verbraucher so programmiere, dass sie nur laufen, wenn die Sonne scheint?

MussteAnDichDenken
4 Jahre zuvor
Stambulski
3 Jahre zuvor

Hey, mit der PV-Anlage ist klar, ich habe selber eine mit knapp 20 kWp. Aber wie bitteschön soll sich der Speicher jemals rechnen?

Robert
2 Jahre zuvor

Hallo,
bei mir war letztens ein “Fachmann” vor ort um mein vorhaben mit der PV-Anlage zu begutachten.
Im weiteren Gespräch erklärte er mir, dass das mit der Einspeisevergütung oft falsch verstanden wird. Er meinte das ich die 8ct erst bekomme wenn ich Strom von meinen Anbieter kaufe und damit verrechnet wird. Also statt 30ct./kWh zahle ich nur 22ct./kWh! Das war für mich total neu und habe ich so nirgends gehört noch gelesen. Also wenn ich eine 10kWp Anlage auf dem Dach habe und nur 4000kWh verbrauche schenke ich dem Netzbetreiber ja 6000kWh. Das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck. An sich machte er aber ein kompetenten Eindruck.